Notwehr/Notwehrüberschreitung
Als Ausübender einer Kampfkunst sollte man über das in Österreich gültige Notwehrgesetz Bescheid wissen.
Gesetzestext
- StGB § 3Erläuterungen:
Der Grundgedanke der Notwehr liegt darin, dass Recht dem Unrecht nicht weichen muss.
III.
Notwehr setzt zunächst eine Notwehrlage voraus, die eine durch einen Angriff bewirkte Gefahr für ein notwehrfähiges Gut. Notwehrfähige Güter sind Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Vermögen, nicht jedoch Ehre und ideelle staatliche Güter. Die Sexualsphäre wird überwiegend als zur Freiheit, z.T. auch als zur körperlichen Unversehrtheit gehörig einbezogen. Ein Angriff ist eine von einem Menschen herbeigeführte oder von ihm drohende Verletzungsgefahr. Im Notstand und nicht in Notwehr kann auch handeln, wer einem Angriff eines Menschen durch Abwehrhandlungen gegen einen anderen begegnet.Notwehrüberschreitung:
Die folgende Übersicht soll die Problematik auch für einen Nicht - Juristen verständlich machen :
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Notwehr ist die notwendige Verteidigung zur |
das heißt: Schuldhaftigkeit des Angriffes wirdnicht gefordert, daher ist z.B. unter Umständen Notwehr gegen einen Angriff eines Strafun mündigen möglich. Die Rechtsgüter werden als sogenannte "notwehrfähige Rechtsgüter" bezeichnet. Beachte: die persönliche Ehre zählt nicht zu den notwehrfähigen Rechtsgütern! "Notwehr" "Nothilfe" Beispiel: Gehbehinderter Altbauer schießt mit Schrotgewehr auf Kinder, die Kirschen von seinem Kirschbaum stehlen wollen ("Unfugabwehr") "Notwehrüberschreitung" Beispiel: Erschießen des Täters, wenn sich das Opfer auch durch Flucht hätte retten können. Beispiel : Boxweltmeister im Schwergewicht will einen Liliputaner schlagen, stürzt aber und bricht sich das Bein. Ohne zu erkennen, dass der Angriff damit zu Ende ist, erschießt der Liliputaner aus Furcht den am Boden Liegenden. Hätte der Liliputaner (aus einem asthentischen Affekt) fahrlässig übersehen, dass der Angriff unmöglich geworden ist, hätte er fahrlässige Tötung zu verantworten, ansonsten wäre er freizusprechen (Putativnotwehr). Hätte er im Zorn (sthetischer Affekt) geschossen, wäre er zu verurteilen. |
Gegen Notwehr gib es keine Notwehr.
Gegen Notwehrüberschreitung ist Notwehr zulässig.